NRW Buntbrachen ab 2023
Eine mehrjährige Mischung, die den ganzen Verpflichtungszeitraum auf derselben Fläche, an derselben Stelle, verbleiben muss (Richtlinien zur Förderung von AUM, E Anlage mehrjähriger Buntbrachen, Anlage 1).
Die Mischung ist unter den Gesichtspunkten der offiziellen Vorgaben sowie der guten fachlichen Praxis für Sie entwickelt worden:
- abwechslungsreiche Pflanzenvielfalt
- hoher Anteil mehrjährig wiederkehrender Arten
- verschiedene Pflanzenfamilien
- Bodenschutz
- Unkrautunterdrückung
- Stickstoffversorgung des Pflanzenbestandes
- Nektarspender
- Deckung vor Beutegreifern
Agrarumweltmaßnahme Nordrhein-Westfalen:
- „Ländlicher Raum“ ab 2023 (Stand Januar: 2024)
- Maßnahme e) Anlage mehrjährige Buntbrachen
- Paket 5042 Mehrjährige Einsaat mit Kulturarten
Art.-Nr.: 40642
Kategorie: AUM, Blühmischungen & Wildackereinsaaten
- AnbauanleitungSaatstärke:
15 kg/ha
Dauer:mehrjährig
Mindestanzahl:12
Artenanzahl:31
Stand:Januar 2024
Saatzeit:- Nordrhein-Westfalen AUM bis 15.05.
- Zusammensetzung
- Alexandrinerklee
- Borretsch
- Buchweizen
- Esparsette
- Färberdistel
- Fenchel
- Gelbklee
- Gelbsenf
- Hornklee
- Inkarnatklee
- Knaulgras
- Koriander
- Lupine
- Luzerne
- Markstammkohl
- Öllein
- Ölrettich
- Perserklee
- Phacelia
- Rohrglanzgras
- Rohrschwingel
- Rotklee
- Schwedenklee
- Sonnenblume Pollensorte
- Waldstaudenroggen
- Weißklee
- Wiesenlieschgras
- Wiesenschwingel
- Winterfutterraps
- Winterrübsen
- Winterwicke
- DownloadsWeitere Informationen stehen Ihnen hier zum Download bereit