Brutzeit - Achtung bei der Gartenarbeit!
Die Vogelschutzzeit beginnt jedes Jahr am 1. März und endet am 30. September. Warum ist das wichtig, was darf man weiterhin und was ist verboten?
Brutzeit von Vögeln und ihr Schutz
Zum Jahresbeginn fiebern viele Gartenbesitzer den steigenden Temperaturen und dem Frühling entgegen, um endlich mit der Gartenarbeit starten zu können. Jedoch beginnt damit nicht nur die Zeit der Gartenarbeit, sondern auch die Nist- und Brutzeit unserer heimischen Gartenvögel. Den Anfang machen hier Amseln, Meisen und Zaunkönige. Die Brutzeit beginnt offiziell am 1. März jeden Jahres und geht bis zum 30. September. Diese Zeit wird auch als Vogelschutzzeit bezeichnet, welche im Bundesnaturschutzgesetz in §39 festgelegt wurde und seit dem 1. März 2010 gültig ist. In diesen 7 Monaten soll zur Bestandssicherung insbesondere Vögeln, aber auch anderen Wildtieren, die Möglichkeit gegeben werden, ungestört nisten, brüten und ihre Jungen aufziehen zu können.
Hecken sind wichtige Brut- und Niststätten
Da viele Vögel gerne in Hecken ihre Nester bauen und brüten, stehen genau diese Brutstätten von März bis September in Deutschland unter einem besonderen Schutz und müssen von uns Menschen in Ruhe gelassen werden. Hält man sich nicht daran, kann das sogar zu hohen Geldstrafen führen. Es ist es laut Gesetzgebung verboten vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen. Dies gilt unabhängig vom Standort, also nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für private Gärten und andere Grünflächen. Zum Schutz der Vögel dürfen Hecken und Bäume somit lediglich in den Wintermonaten von Oktober bis Februar stark zurückgeschnitten werden.
Was ist erlaubt?
Erlaubt ist in der Vogelschutzzeit allerdings schonendes Schneiden zur Pflege, Form- oder Gesunderhaltung der Bäume und Hecken, wobei lediglich der jährliche Zuwachs der Pflanze entfernt und keine unnötigen Schädigungen unternommen werden sollen. Wichtig ist, dass vor dem Heckenschnitt sorgfältig überprüft wird, ob bereits Nester zu sehen sind. Ist dies der Fall, muss vorerst auf den Schnitt zum Schutz der Vögel verzichtet werden.
Aktiver Naturschutz im eigenen Garten
Der NABU empfiehlt generell diese Pflegeschnitte nicht in der Hauptbrutzeit von März bis Juni durchzuführen, denn die meisten Gartenvögel wie Meisen und Spechte brüten bis Juli. Manche Arten wie der Gimpel oder der Sperling benötigen sogar Zeit bis in den August. Hecken und Sträucher bieten für Vögel und ihre Jungen, die noch Tage und Wochen nach dem Schlüpfen im Nest bleiben, einen optimalen Unterschlupf sowie auch Versteck- und Schlafmöglichkeiten. Jede Störung durch den Menschen (bspw. durch Schneiden der Hecke) ist Stress für die Vögel und sollte deshalb vermieden werden. Daher sollten die schützenden Zweige zum Wohle der Vögel auch zu dieser Zeit nicht entfernt werden. Hier lautet die Devise: Weniger ist mehr!