Die neue EU-Bio-Verordnung
Was sich für die Bio-Landwirtschaft ändert
Nach langen Verhandlungen zwischen Parlament, Agrarrat und Kommission sowie der coronabedingten Verschiebung um ein Jahr, trat am 01.01.2022 die neue EU-Bio-Verordnung (VO (EU) 2018/848) sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (VO (EU) 2021/462) in Kraft und löst damit die Verordnung 834/2007 ab, die die Regeln im Bio-Landbau von 2009 bis 2021 vorgegeben hat.
Was wird in der EU-Bio-Verordnung geregelt?
Die EU-Bio-Verordnung regelt für alle Produktions- und Vermarktungsstufen die Rahmenbedingungen, unter denen landwirtschaftliche Erzeugnisse (wie Futter-, Lebensmittel oder Saatgut) als ökologisches bzw. biologisches Produkt in der EU bezeichnet, in Verkehr oder beworben werden dürfen.